Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag
Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit für den Gemeingebrauch gewidmet.
Das Anbringen von Plakaten im Straßenraum ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus, daher liegt eine Sondernutzung vor.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine entsprechende Genehmigung.
Zuständige Stelle
Gemeinde Neuenkirchen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls einen Entwurf des Werbeplakates.
Welche Gebühren fallen an?
Das Anbringen von Plakaten ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Rechtsbehelf
Ortsrecht der Gemeinde
Links & Onlinedienste
Plakatiergenehmigung für Plakatständer / Werbetafeln
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.