Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag


Leistungsbeschreibung


Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit für den Gemeingebrauch gewidmet.
Das Anbringen von Plakaten im Straßenraum ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus, daher liegt eine Sondernutzung vor.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine entsprechende Genehmigung.

Zuständige Stelle


Gemeinde Neuenkirchen

Welche Unterlagen werden benötigt?


Gegebenenfalls einen Entwurf des Werbeplakates.

Welche Gebühren fallen an?


Das Anbringen von Plakaten ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?


Antrag mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.

Rechtsbehelf


Ortsrecht der Gemeinde

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Bürgerbüro Neuenkirchen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter /-in Frau Laudien