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Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag


Leistungsbeschreibung

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit für den Gemeingebrauch gewidmet.
Das Anbringen von Plakaten im Straßenraum ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus, daher liegt eine Sondernutzung vor.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine entsprechende Genehmigung.

Gemeinde Neuenkirchen

Gegebenenfalls einen Entwurf des Werbeplakates.

Das Anbringen von Plakaten ist gebührenpflichtig.

Antrag mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.

Ortsrecht der Gemeinde